TE Bvwg Erkenntnis 2023/6/28 W226 2207616-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.06.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten