TE Lvwg Erkenntnis 2020/4/28 VGW-041/037/1800/2017

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.04.2020
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten