TE Bvwg Erkenntnis 2023/5/22 W122 2242520-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 22.05.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten