TE Bvwg Erkenntnis 2023/4/12 L508 2202437-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 12.04.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten