Index
L6500 Jagd, WildNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmung des Bgld JagdG 2017 betreffend die Tötung wildernder HundeRechtssatz
Die Bedenken richten sich gegen die im Bgld JagdG 2017 idF LGBl 31/2022 vorgesehene Ermächtigung von Jagdschutzorganen, wildernde Hunde - insbesondere auch solche, die sich der Einwirkung ihrer Besitzer zumindest vorübergehend entzogen haben und im Jagdgebiet allein umherstreifen, also außer Reich- und Rufweite ihrer Besitzerin oder ihres Besitzers sind - zu töten. Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH überschreitet der Gesetzgeber seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht, wenn er zur Hintanhaltung einer Schädigung des gehegten Wildes die Jagdschutzorgane unter bestimmten Voraussetzungen zur Tötung von Tieren ermächtigt, die das gehegte Wild gefährden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Tiere jagdbare, Jagdrecht, Rechtspolitik, VfGH / Individualantrag, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G246.2022Zuletzt aktualisiert am
25.04.2023