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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litaLeitsatz
Einstellung des VerfahrensSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 9. März 2023 zog das Bundesverwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Gerichtsantrag, Einstellung, VfGH / Zurücknahme, ArbeitslosenversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G15.2023Zuletzt aktualisiert am
25.04.2023