Index
27/01 RechtsanwälteNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des RechtsanwaltstarifG betreffend die Abgeltung der Berufungsbeantwortung mit dem einfachen EinheitssatzRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH zum rechtspolitischen Gestaltungsspielraum ist dem Gesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er gem §23 Abs10 RATG im Verfahrensrecht vorsieht, dass Berufungsbeantwortungen in Berufungsverfahren gemäß §501 Abs1 ZPO mit dem einfachen Einheitssatz abgegolten werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rechtsanwaltstarif, Rechtspolitik, VfGH / Individualantrag, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G136.2023Zuletzt aktualisiert am
25.04.2023