TE Bvwg Beschluss 2023/2/23 I416 2265052-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 23.02.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten