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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienBeachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/05/0162 B 7. März 2023 RS 1Stammrechtssatz
Nachbarn kommt im Rahmen ihrer Parteistellung in einem Materienverfahren auch ein subjektives Recht auf Einhaltung der gesetzlich normierten Zuständigkeiten zu (vgl. etwa VwGH 23.2.2017, Ro 2014/07/0034; 28.4.2021, Ra 2019/04/0027, jeweils mwN). Die Nachbarn können daher mit dem Vorbringen, es sei zu Unrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden, die Frage der Zuständigkeit der vollziehenden Behörde aufwerfen (vgl. etwa VwGH 20.12.2017, Ro 2016/04/0009).
Schlagworte
Baurecht NachbarIm RIS seit
20.04.2023Zuletzt aktualisiert am
20.04.2023