Index
20/05 Wohn- und MietrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des MRG und des RichtwertGRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Mietrecht bestehen keine Bedenken gegen die Berücksichtigung der Lage im Rahmen des Richtwertsystems, weshalb das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten von §16 Abs2 Z3 und Abs3 MRG idF BGBl I 100/2014 sowie von §16 Abs4 MRG idF BGBl 800/1993, ferner von §2 Abs3 RichtWG, BGBl 800/1993, als so wenig wahrscheinlich erkennen lässt, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Mietenrecht, VfGH / Parteiantrag, Rechtspolitik, VfGH / Ablehnung, RichtwertEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G235.2022Zuletzt aktualisiert am
19.04.2023