RS Vwgh 2023/3/10 Ra 2022/04/0146

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Veröffentlicht am 10.03.2023
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/04/0148 E 18. Dezember 2018 RS 2 (hier keine Bezugnahme auf den "Ausspruch über die Strafe")

Stammrechtssatz

In Bezug auf den Schuldspruch einerseits und den Ausspruch über die Strafe bzw. die Ermahnung andererseits liegen trennbare Absprüche vor (vgl. VwGH 19.5.1993, 92/09/0031).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022040146.L03

Im RIS seit

12.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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