RS Lvwg 2023/3/15 LVwG-AV-1402/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2023
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

15.03.2023

Norm

ÄrzteG 1998 §113
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §8

Rechtssatz

Ist eine Erledigung nicht von einer entsprechenden behördlichen Willensbildung getragen, so ist vom Vorliegen eines Nichtbescheides auszugehen (vgl VwGH 2012/11/0082).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfonds; Kollegialorgan; Willensbildung; Beschlussdeckung; Nichtbescheid;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.1402.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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