Index
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960Norm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung der angefochtenen Erkenntnisse im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Hohenems vom 24.08 2018, Z12000-0/18/A mit E v 28.02 2023, V215/2022. Es ist nach Lage der Fälle offenkundig, dass die Anwendung der Verordnung jeweils für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, BegegnungszoneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E3219.2021Zuletzt aktualisiert am
14.04.2023