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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/22/0009 E 28. Mai 2015 RS 2Stammrechtssatz
Die Unterschreitung eines vorgegebenen Mindesteinkommens darf nicht ohne eine konkrete Prüfung der Situation des einzelnen Antragstellers die Ablehnung der Familienzusammenführung zur Folge haben und somit ist eine individuelle Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob der Lebensunterhalt trotz Unterschreitens der gesetzlich normierten Richtsätze gesichert ist (Hinweis E 21. Dezember 2010, 2009/21/0002).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021220037.L01Im RIS seit
07.04.2023Zuletzt aktualisiert am
13.04.2023