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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/03/0239 E 8. März 2023 RS 2Stammrechtssatz
Ob eine behördliche Absonderung vorlag, wird ebenso wie deren zeitlicher Umfang durch den behördlichen Absonderungsbescheid festgelegt; insoweit entfaltet dieser somit Bindung im Vergütungsverfahren, nicht aber hinsichtlich der Kausalität eines geltend gemachten Verdienstentgangs.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030233.L01Im RIS seit
11.04.2023Zuletzt aktualisiert am
13.04.2023