Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.03.2023Norm
AWG 2002 §74Rechtssatz
Der Fruchtnießer ist bloßer Rechtsbesitzer. Daran ändern weder § 4 ASFINAG-ErmächtigungsG, […] noch der Eintritt der ASFINAG in alle die Liegenschaften betreffenden Rechtsverhältnisse des Bundes mit Dritten nach § 8 ASFINAG-ErmächtigungsG etwas. Die in § 4 leg cit angesprochenen Rechte und Pflichten betreffen die Rechte und Pflichten des Bundes aus dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung und sohin nicht die Eigentumsrechte.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Verpflichteter; subsidiäre Haftung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.2050.001.2021Zuletzt aktualisiert am
11.04.2023