Norm
VersVG §178fRechtssatz
Nach § 178f VersVG kommen - aus qualitativer Sicht - die Prämienerhöhung und die Änderung des Versicherungsschutzes in Betracht. Die zwei Mechanismen stehen einander gleichwertig gegenüber. Auch Kombinationen können gebildet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134294Im RIS seit
11.04.2023Zuletzt aktualisiert am
11.04.2023