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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §281 Abs1Rechtssatz
Der Bescheid des Finanzamts, mit dem der Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe abgewiesen worden war, erging ebenso wie die Beschwerdevorentscheidung jeweils an die betroffenen Gesellschaften; er wurde diesen Gesellschaften auch jeweils zugestellt. Das angefochtene Erkenntnis erging hingegen (nur) in der Beschwerdesache der antragstellenden Gesellschaft; es wurde - neben dem Finanzamt - nur an diese als "Beschwerdeführerin" zugestellt. Es erweist sich, weil es nicht einheitlich an die betroffenen Gesellschaften (Gruppenträger und Gruppenmitglieder) ergangen ist (vgl. VwGH 24.6.2010, 2007/15/0284), als rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022130015.J02Im RIS seit
04.04.2023Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023