RS Vwgh 2023/3/8 Ra 2022/03/0239

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Veröffentlicht am 08.03.2023
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AVG §38
EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z1
EpidemieG 1950 §7

Rechtssatz

Ob eine behördliche Absonderung vorlag, wird ebenso wie deren zeitlicher Umfang durch den behördlichen Absonderungsbescheid festgelegt; insoweit entfaltet dieser somit Bindung im Vergütungsverfahren, nicht aber hinsichtlich der Kausalität eines geltend gemachten Verdienstentgangs.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030239.L02

Im RIS seit

30.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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