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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38Rechtssatz
Ob eine behördliche Absonderung vorlag, wird ebenso wie deren zeitlicher Umfang durch den behördlichen Absonderungsbescheid festgelegt; insoweit entfaltet dieser somit Bindung im Vergütungsverfahren, nicht aber hinsichtlich der Kausalität eines geltend gemachten Verdienstentgangs.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030239.L02Im RIS seit
30.03.2023Zuletzt aktualisiert am
04.04.2023