Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4Rechtssatz
Bei der Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen PKW an einen als Dienstnehmer beschäftigten Angehörigen des Dienstgebers ist für die Betriebsvermögenszugehörigkeit dieses PKW entscheidend, ob dem Dienstnehmer der PKW in seiner Eigenschaft als Dienstnehmer überlassen worden ist, oder ob die Überlassung aus persönlichen Gründen, insbesondere als nahe stehende Person, erfolgt ist (vgl. VwGH 29.7.2010, 2008/15/0297). Stellt daher die Zurverfügungstellung eines PKW tatsächlich fremdüblichen Arbeitslohn (Sachbezug) dar, was unter Bedachtnahme auf die Rechtsprechung zu Verträgen zwischen Angehörigen (vgl. VwGH 23.10.2020, Ra 2020/13/0036, mwN) und unter Heranziehung des Marktwertes der Nutzungsüberlassung - und nicht des sich aus § 4 der Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001, ergebenden Sachbezugswertes (vgl. in diesem Sinne VwGH 30.12.2020, Ra 2019/15/0126) - zu beurteilen ist, befindet sich der überlassene PKW im Betriebsvermögen bzw. sind die damit verbundenen Aufwendungen betrieblich veranlasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020130031.L01Im RIS seit
22.03.2023Zuletzt aktualisiert am
28.03.2023