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97 Öffentliches AuftragswesenRechtssatz
Da die ordnungsgemäße Gebührenentrichtung eine Zulässigkeitsvoraussetzung darstellt (und somit vor der Entscheidung in der Sache zu prüfen ist), kann das Ergebnis dieser Prüfung nicht vom späteren Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache abhängig gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021040147.L06Im RIS seit
28.03.2023Zuletzt aktualisiert am
28.03.2023