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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56Rechtssatz
Für die Deutung eines Ausspruchs, mit dem einem Antrag "nicht stattgegeben" wurde, (als Zurückweisung oder Abweisung) kommt es auf die Begründung der Entscheidung an, nämlich ob diese etwa auf der Versäumung einer prozessualen Frist oder auf einem Abspruch in der Sache über das Nichtvorliegen der materiellen Voraussetzungen beruht (vgl. VwGH 1.6.2016, Ra 2016/11/0047 und 0048).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2019220188.L01Im RIS seit
28.03.2023Zuletzt aktualisiert am
28.03.2023