RS OGH 2023/2/8 34R9/23k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.02.2023
beobachten
merken

Norm

ZPO §41 Abs2
RATG TP 3 A
  1. ZPO § 41 heute
  2. ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919

Rechtssatz

Die Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen einen Anteilseigner wegen rückständiger Liegenschaftsaufwendungen ist nach TP 3 A RATG zu honorieren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Wohnungseigentümer, Wohnbeiträge, Wohnbeitrag, Betriebskosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2023:RWZ0000231

Im RIS seit

28.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten