Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.02.2022Index
L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
DGO Graz 1957 §19Rechtssatz
Die Erteilung einer dienstlichen Anordnung gegenüber einem Gemeindebediensteten mit dem Inhalt, sich an einem dienstfreien Tag, also in der Freizeit, nicht einer bestimmten Impfung (COVID-19) zu unterziehen, welche nicht nur behördlich von den zuständigen Gremien zugelassen und von der öffentlichen Hand kostenfrei organisiert und angeboten, sondern auch von den verantwortlichen Stellen auf Bundes- und Landesebene im Interesse der eigenen Gesundheit der Person und im Sinne der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems insgesamt sogar ausdrücklich empfohlen wird, kann keine rechtsgültige und rechtskonforme Weisung im Sinne von Art 20 B-VG bzw. § 19 Abs. 4 DGO Graz, die eine Befolgungspflicht auslösen könnte, sein.
Schlagworte
Gemeindebedienstete, Weisung, Impfung COVID-19, Befolgungspflicht, Eingriff in subjektive Rechte, dienstliche AnordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2022:LVwG.49.35.2855.2021Zuletzt aktualisiert am
27.03.2023