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L9 Sozial- und GesundheitsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Nö SpitalsärzteG 1992 betreffend einen Abfertigungsanspruch nur bei Eröffnung einer Kassenordination binnen sechs Monaten ab dem Ende des DienstverhältnissesRechtssatz
Das Vorbringen, dass §62 Abs1 zweiter Satz NÖ SÄG 1992 den Anspruch auf Abfertigung an die Bedingung knüpfe, eine Ordination in Niederösterreich zu eröffnen, lässt die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass es keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat: Es wird übersehen, dass in der hier vorliegenden Konstellation bei einer einvernehmlichen Auflösung des unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses ohnedies - auch ohne Bindung an die Voraussetzung der Eröffnung einer Kassenordination in Niederösterreich - eine Abfertigung hätte vereinbart werden können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Ärzte Berufsrecht, AbfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G364.2021Zuletzt aktualisiert am
24.03.2023