TE Bvwg Beschluss 2022/11/23 L531 2185562-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 23.11.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten