RS Lvwg 2022/12/14 LVwG-AV-320/001-2022

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Veröffentlicht am 14.12.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

14.12.2022

Norm

KommStG §6a Abs1
BAO §80

Rechtssatz

Bei der persönlichen Haftung des § 6a KommStG handelt es sich um eine verschuldensabhängige Schadenshaftung, womit der Haftende den durch sein Verschulden zustande gekommenen Abgabenausfall ausgleichen soll.

Schlagworte

Finanzrecht; Kommunalsteuer; Haftung; Insolvenz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.320.001.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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