Norm
VermG §12Rechtssatz
Die Einbeziehung von Teilen eines Grundstücks in ein Nachbargrundstück stellt keine Vereinigung von Grundstücken dar und fällt damit nicht in den Anwendungsbereich des § 12 VermG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128976Im RIS seit
20.03.2023Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023