Norm
IO §105Rechtssatz
Im Insolvenzverfahren kann grundsätzlich vom Schuldner nicht die Zug-um-Zug-Einrede erhoben werden. Dieser Einwand steht ihm nur außerhalb des Insolvenzverfahrens offen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131971Im RIS seit
20.03.2023Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023