TE Bvwg Erkenntnis 2023/2/8 I423 2265356-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 08.02.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten