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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der zweiten Teilnovelle zum ABGB mangels Vorgehens aus Anlass einer in erster Instanz ergangenen Entscheidung; Beschluss des Landesgerichts Wels als Rekursgericht ist keine in erster Instanz entschiedene RechtssacheRechtssatz
Die Einschreiter haben den vorliegenden Antrag, der die Verfassungswidrigkeit des §4 Abs2 der 2. Teilnovelle zum ABGB, RGBl 208/1915, behautet, aus Anlass der Entscheidung des Landesgerichtes Wels als Rekursgericht erhoben. Damit haben sie keinen Antrag aus Anlass einer von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache iSd Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestellt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Legitimation, Zivilrecht, LandesgerichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G115.2023Zuletzt aktualisiert am
15.03.2023