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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des ASVG betreffend die außerordentliche Einmalzahlung bei PensionenRechtssatz
Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH (weiter Beurteilungsspielraum und weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung sozialer Bedarfslagen und bei der Ausgestaltung der an diese Bedarfslagen anknüpfenden sozialen Maßnahmen) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten des §772a ASVG idF BGBl I 93/2022 als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Sozialversicherung, Rechtspolitik, VfGH / Individualantrag, VfGH / Ablehnung, PensionsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G263.2022Zuletzt aktualisiert am
14.03.2023