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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §279Rechtssatz
Das BFG hat bei der Erlassung seiner Entscheidung (im Allgemeinen) die Sachlage im Zeitpunkt seiner Entscheidung zu Grunde zu legen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020130045.L01Im RIS seit
16.03.2023Zuletzt aktualisiert am
16.03.2023