Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1Rechtssatz
Mit dem Hinweis, der Irrtum über den Zeitpunkt der Zustellung sei der Partei selbst und nicht der rechtskundigen Vertretung unterlaufen, ist für den Revisionswerber nichts zu gewinnen, weil ein solcher Irrtum keinen Wiedereinsetzungsgrund darstellt (vgl. etwa VwGH 13.12.2011, 2011/22/0301).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023060015.L03Im RIS seit
14.03.2023Zuletzt aktualisiert am
14.03.2023