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22/01 JurisdiktionsnormNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer — im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gelegenen — Bestimmung der JN betreffend die Geltendmachung von Ansprüchen bei jenem Gericht, in dessen Sprengel das den Schaden verursachende Verhalten gesetzt wurdeRechtssatz
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zivilprozess, Gericht Zuständigkeit, Rechtspolitik, VfGH / Parteiantrag, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G99.2023Zuletzt aktualisiert am
10.03.2023