Norm
PVG §41 Abs1Schlagworte
Antragsberechtigung; Beantwortung von Anfragen an die PVRechtssatz
Die Antragstellerin ist Bedienstete im Zuständigkeitsbereich des DA und fühlt sich durch die nicht schriftliche Beantwortung ihres E-Mails an den DA vom 28. September 2022 in ihren durch das PVG geschützten Rechten verletzt. Ihre diesbezügliche Antragslegitimation ist gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A20.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
08.03.2023