Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Einhaltung schulinterner Vereinbarungen; gesetzeskonforme Zustimmung des DARechtssatz
Wesentlich für die Gestaltung der Stundenpläne an der Dienststelle und die Zustimmung des DA zur LFV ist, wie bereits ausgeführt, dass die schulinternen Vereinbarungen dieser Dienststelle, darunter vor allem die Betriebsvereinbarung, eingehalten werden. Stehen die Stundenpläne im Einklang mit diesen Vorgaben und den gegebenen sonstigen Rahmenbedingungen, erfolgt die Zustimmung des DA nach sachlichen, objektiv nachvollziehbaren Kriterien und somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung. Die PVAB vermag in der Zustimmung des DA zur LFV 2022/23 daher keine Verletzung der Grundsätze, die die Personalvertretung nach § 2 PVG zu berücksichtigen hat, oder die etwaige Nichtbeachtung schulinterner Vereinbarungen zu erblicken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A20.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
08.03.2023