Index
L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung SteiermarkNorm
AgrGG Stmk 1985 §37Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/07/0087 E 8. Juli 2004 RS 1Stammrechtssatz
Der Bestand der dem öffentlichen Recht zugehörenden Nutzungsrechte an Agrargemeinschaften ist vom Grundbuchsstand unabhängig. Der grundbuchsrechtliche Publizitäts- und Eintragungsgrundsatz gilt hier nicht. Die Grundbuchseintragung ist zwar ein mitunter entscheidendes Beweismittel, hat aber nur deklarativen Charakter und wird nicht konstitutiv wirksam.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070026.L08Im RIS seit
08.03.2023Zuletzt aktualisiert am
08.03.2023