TE Bvwg Erkenntnis 2023/2/22 I414 2265390-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 22.02.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten