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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §85 Abs2Leitsatz
Zurückweisung der Beschwerde wegen Nichterfüllung des Verbesserungsauftrags; keine gesonderte (abweisende) Entscheidung betreffend den VerfahrenshilfeantragRechtssatz
Der Einschreiter hat innerhalb der zur Verbesserung der Beschwerde gesetzten Frist einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt, ist jedoch dem Mängelbehebungsauftrag hinsichtlich der Beschwerde insoweit nicht nachgekommen, als er die angefochtene Entscheidung abermals unvollständig vorlegte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E513.2022Zuletzt aktualisiert am
07.03.2023