RS Lvwg 2022/10/28 LVwG 30.30-6882/2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.2022
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.10.2022

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960

Rechtssatz

Das Vorbeifahren an einem vor einem Zebrastreifen anhaltenden Bus, der kurvenbedingt beide Fahrstreifen benützt, im Bereich einer Kurve auf der Kurveninnenseite stellt grundsätzlich ein gefährliches Fahrmanöver dar, bei welchem die dringende Gefahr besteht, dass es zu einer Kollision mit einem anderen Straßenverkehrsteilnehmer kommen kann, sodass der Lenker verpflichtet ist, den Geschehnissen um sein Fahrzeug die volle Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich zu vergewissern, ob sein Fahrverhalten für einen Verkehrsunfall ursächlich gewesen ist. Unterlässt er dies, so ist sein Nichtwissen an einem von ihm derart verursachten Unfall verschuldet.

Schlagworte

Vorbeifahren, Zebrastreifen, Bus, Kurve, Kurveninnenseite, gefährliches Fahrmanöver, Kollisionsgefahr, Verkehrsunfall, Aufmerksamkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2022:LVwG.30.30.6882.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten