RS Lvwg 2022/11/16 LVwG 44.22-6956/2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2022
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

16.11.2022

Index

97 Öffentliches Auftragswesen
L72006 Beschaffung Vergabe Steiermark

Norm

BVergG 2018

Rechtssatz

Ein Unternehmer ist nicht dazu gehalten, aktiv und laufend bei einem Auftraggeber nachzufragen, ob bzw. unter welchen Umständen eine erneute Beschaffung iSd Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) geplant ist.

Schlagworte

Unternehmer, Auftraggeber, Auskunft über erneute Beschaffung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2022:LVwG.44.22.6956.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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