Norm
ABGB §765 Abs2Rechtssatz
Es würde einen erheblichen Wertungswiderspruch darstellen, wenn die Verjährung eines subsidiären Anspruchs des Pflichtteilsgläubigers gegen den haftenden Geschenknehmer früher beginnen würde, als jene des Hauptanspruchs. § 765 Abs 2 ABGB weist damit eine planwidrige Lücke auf, die durch analoge Anwendung dieser Bestimmung auf den Anspruch nach § 789 ABGB zu schließen ist.
Anmerkung
Siehe zur Verjährung auch RS0133859Entscheidungstexte
Schlagworte
Haftung Geschenknehmer, VerjährungsfristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134241Im RIS seit
01.03.2023Zuletzt aktualisiert am
01.03.2023