Index
20/05 Wohn- und MietrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung des Mietzinsrechtlichen PandemiefolgenlinderungsG, des RichtwertG sowie näher bezeichneter KundmachungenRechtssatz
Keine Aussicht auf Erfolg im Hinblick auf die stRsp des VfGH zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Eigentumsbeschränkungen im öffentlichen Interesse, insbesondere im Mietrecht zur Verfolgung sozialpolitischer Interessen. Es ist dem Gesetzgeber nicht entgegenzutreten, wenn er zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der durch COVID-19 hervorgerufenen Pandemie die Anpassung der Richtwertmieten an den Verbraucherpreisindex um ein Jahr hinausschiebt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, COVID (Corona), Eigentumsbeschränkung, Rechtspolitik, VfGH / Parteiantrag, Mietenrecht, RichtwertEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G103.2022Zuletzt aktualisiert am
28.02.2023