RS OGH 2022/12/5 15Os77/22w

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Veröffentlicht am 05.12.2022
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Rechtssatz

Bei der Berücksichtigung von im EU-Ausland erzieltem Einkommen aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind die bezughabenden Bestimmungen des AlVG dahingehend auszulegen, dass unter Heranziehung der Daten gleichgelagerter Betriebe in Österreich auf einen Ertragswert, der dem Einheitswert in der Ermittlung vergleichbar ist (vgl §§ 29Paragraphen 29, ff BewG), abzustellen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134238

Im RIS seit

28.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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