Rechtssatz
Bei der Berücksichtigung von im EU-Ausland erzieltem Einkommen aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind die bezughabenden Bestimmungen des AlVG dahingehend auszulegen, dass unter Heranziehung der Daten gleichgelagerter Betriebe in Österreich auf einen Ertragswert, der dem Einheitswert in der Ermittlung vergleichbar ist (vgl §§ 29Paragraphen 29, ff BewG), abzustellen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134238Im RIS seit
28.02.2023Zuletzt aktualisiert am
28.02.2023