Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.02.2023Norm
ÄrzteG 1998 §2Rechtssatz
Das Kammeramt als Dienststelle der Ärztekammer ohne Behördenqualität hat neben der bescheidmäßigen Vorschreibung der Umlagenverbindlichkeiten auch über Beiträge zum Wohlfahrtsfonds mit Bescheid abzusprechen.
Schlagworte
Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Antrag; Ermäßigung; Bemessungsgrundlage;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.809.001.2020Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023