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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des ABGB betreffend die Entschädigung eines Kurators mangels Aussicht auf ErfolgRechtssatz
Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wenn gemäß § 283 Abs. 1 und 2 ABGB für die Ermittlung des Entschädigungsanspruches des Kurators kein Freibetrag vorgesehen und die Verbindlichkeiten der schutzberechtigten Person nicht berücksichtigt werden, zumal dem Kurator andernfalls - im Vergleich zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter - im Regelfall kein Entschädigungsanspruch verbliebe.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Entschädigung, Zivilrecht, VfGH / ParteiantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G262.2022Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023