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34 MonopoleNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des GlücksspielG betreffend die Aufgaben der Spielbankleitung bei Gefährdung des Existenzminimums wegen zu engen AnfechtungsumfangsRechtssatz
Die beteiligte Partei betreibt Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten auf Grund verwaltungsbehördlicher Konzessionen gemäß §5 GSpG iVm dem Nö SpielautomatenG 2011 in Niederösterreich. Die Bestimmung des §25 Abs3 GSpG kommt im vorliegenden Fall nur auf Grund der Verweisung in §4 Abs3 Z8 Nö SpielautomatenG 2011 zur Anwendung. Der Antragsteller hätte daher (auch) die verweisende Bestimmung des §4 Abs3 Z8 Nö SpielautomatenG 2011 anfechten müssen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Glücksspiel, VfGH / Parteiantrag, VfGH / PrüfungsumfangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G243.2022Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023