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L2200 LandesbediensteteNorm
B-VG Art140 Abs1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der Wr DienstO 1994 betreffend den Ausschluss der verjährungshemmenden Wirkung einer Klage wegen zu engen AnfechtungsumfangsRechtssatz
Die Neubemessung der besoldungsrechtlichen Nachzahlung von Ansprüchen ab 01.05.2016 ergibt sich aus §15a Abs5 Wr DienstO 1994 auf Grund der Anordnung in §18 Abs2 VBO 1995. Die Antragstellerin unterlässt es aber, auch §18 Abs2 VBO 1995 anzufechten und nimmt damit dem VfGH die Möglichkeit, den Bedenken, sollte er sie teilen, durch Aufhebung nur dieser Bestimmung als verfassungswidrig Rechnung zu tragen, wenn der VfGH dies für den geringeren Eingriff in die bestehende Rechtslage halten sollte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dienstrecht, VfGH / Prüfungsumfang, Vertragsbedienstete, Ärzte, VfGH / Parteiantrag, VerjährungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G242.2022Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023