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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1Leitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Teilen einer Bestimmung des KinderbetreuungsgeldG betreffend die Ermittlung des Gesamtbetrags der maßgeblichen EinkünfteRechtssatz
Keine Aussicht auf Erfolg der Anfechtung der Worte "Anspruch auf", "Anspruchszeitraum" und "Anspruchs-" in §8 Abs1 Z1 erster Satz KBGG idF BGBl I 117/2013: Es ist dem Gesetzgeber vor dem Hintergrund des vorliegenden Falles unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes nicht entgegenzutreten, wenn er für die Ermittlung der maßgeblichen Einkünfte gemäß §8 Abs1 Z1 KBGG von jenen Einkünften ausgeht, die während der Kalendermonate mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes (Anspruchszeitraum) erzielt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kinderbetreuungsgeld, Rechtspolitik, VfGH / Parteiantrag, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G129.2022Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023